Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Veranstaltungsmerkblatt (SVIO)
Mitarbeiter
Name | Kontakt |
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Michel, Alexander | Telefon / 06781 64-321 Fax / 06781 64-446 alexander.michel@idar-oberstein.de |
Schramm, Jennifer | Telefon / 06781 64-359 Fax / 06781 64-446 jennifer.schramm@idar-oberstein.de |
Abteilungen
Name |
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Ordnungsamt |
Sicherheit und Ordnung |