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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Änderung erforderlich

Leistungsbeschreibung

Bei folgenden Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten ist eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich:

  1. Änderungen von Angaben zum Halter (Namensänderung, Adressänderung)
  2. Technische Veränderungen am Fahrzeuge (z.B. Änderungen
    der Fahrzeugklasse, der Emissionsklasse, der Kraftstoffart, der Energiequelle, der Leistung, der Abmessungen, des Gewichts)

Bearbeitungsdauer

Sofort

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Änderungen der Anschrift:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter  den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich

 

Bei technischen Änderungen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II, 
  • Nachweis über die Änderungen (technisches Gutachten TÜV oder andere technische Prüfstelle) und
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich).

 

Bei Namensänderung:

  • gültiger geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung, 
  • Namensänderungsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
  • Heiratsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich).

Anträge / Formulare

Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

 

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Formulare

Mitarbeiter

Name Kontakt
Becker, Gabriele Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
gabriele.becker@idar-oberstein.de
Borchers, Silke Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
silke.borchers@idar-oberstein.de
Brandt, Elke Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
elke.brandt@idar-oberstein.de
Endres, Ilka Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
ilka.endres@idar-oberstein.de
Lamberti, Angelika Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
angelika.lamberti@idar-oberstein.de
McMillan, Stefanie Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
stefanie.mcmillan@idar-oberstein.de
Mittnacht, Susanne Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
susanne.mittnacht@idar-oberstein.de
Schmidt, Andreas Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
andreas.schmidt@idar-oberstein.de
Weber-Schüßler, Anastasia Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
a.weber-schuessler@idar-oberstein.de
Zillig, Monique Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
monique.zillig@idar-oberstein.de