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Kurzzeitkennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug

Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige

Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.

Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der

Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am

rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das

Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.

 

Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein

Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:

  • es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
    eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
    Betriebserlaubnis erteilt worden sein,
  • für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
    über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
    (Hauptuntersuchungsbericht) und
  • es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
    bestehen.

 

Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder

Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen

nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung

der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur

nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das

Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem

Kurzzeitkennzeichen fahren.

 

Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder

Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die

Fahrt:

  • zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
  • in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
  • in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.

 

Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft

wurden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.

Welche Gebühren fallen an?

EUR 10,20

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
    COC) oder
  • Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
  • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-Oberstein


Bei den erforderlichen Unterlagen für das Kurzzeitkennzeichen ist es ausreichend, wenn eines der beiden Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II) als Nachweis vorgelegt wird (Original oder Kopie).


Sofern der Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat: ausgefülltes und unterschriebenes Formular zum Empfangsbevollmächtigten, Ausweis / Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung des Empfangsbevollmächtigten

Formulare

Mitarbeiter

Name Kontakt
Becker, Gabriele Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
gabriele.becker@idar-oberstein.de
Borchers, Silke Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
silke.borchers@idar-oberstein.de
Brandt, Elke Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
elke.brandt@idar-oberstein.de
Endres, Ilka Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
ilka.endres@idar-oberstein.de
Flottrong, Sandra Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
sandra.flottrong@idar-oberstein.de
Lamberti, Angelika Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
angelika.lamberti@idar-oberstein.de
McMillan, Stefanie Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
stefanie.mcmillan@idar-oberstein.de
Mittnacht, Susanne Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
susanne.mittnacht@idar-oberstein.de
Oehm, Rebecca Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
rebecca.oehm@idar-oberstein.de
Rollinger, Stephanie Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
stephanie.rollinger@idar-oberstein.de
Schmidt, Andreas Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
andreas.schmidt@idar-oberstein.de
Weber-Schüßler, Anastasia Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
a.weber-schuessler@idar-oberstein.de
Zillig, Monique Telefon / 06781 64-3800
Fax / 06781 64-9503
monique.zillig@idar-oberstein.de