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Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen

Leistungsbeschreibung

Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, können Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zugeteilt werden. Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Steuerbefreit können beispielsweise Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sein. Daneben können Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, die ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden und die hierbei eingesetzten Fahrzeuge Kennzeichen mit grüner Beschriftung erhalten. bestimmte Anhänger.

Liegen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht mehr vor, muss  das Kennzeichen mit grüner Beschriftung zurückgegeben werden und von der Zulassungsbehörde ist eines mit schwarzer Beschriftung auszufertigen.

 

Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen dürfen nur für die Zwecke eingesetzt werden, die für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer maßgeblich waren. Wird das Fahrzeug für einen anderen Zweck verwendet, so stellt dies ein Vergehen gegen das Steuergesetz dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde zu stellen. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

 

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Weitere Informationen, unter anderem welche Unterlagen für die Zulassung erforderlich sind, werden durch Klicken auf den jeweiligen Link angezeigt:

 

Um die Steuerbefreiung nachweisen zu können, wird empfohlen, den entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes / die entsprechende Bestätigung des Hauptzollamtes der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Mitarbeiter

Name Kontakt
Becker, Gabriele Telefon / 06781 64-160
Fax / 06781 64-450
gabriele.becker@idar-oberstein.de
Borchers, Silke Telefon / 06781 64-160
Fax / 06781 64-450
silke.borchers@idar-oberstein.de
Brandt, Elke Telefon / 06781 64-160
Fax / 06781 64-450
elke.brandt@idar-oberstein.de
Endres, Ilka Telefon / 06781 64-160
Fax / 06781 64-450
ilka.endres@idar-oberstein.de
Lamberti, Angelika Telefon / 06781 64-160
Fax / 06781 64-450
angelika.lamberti@idar-oberstein.de
McMillan, Stefanie Telefon / 06781 64-160
Fax / 06781 64-450
stefanie.mcmillan@idar-oberstein.de
Mittnacht, Susanne Telefon / 06781 64-160
Fax / 06781 64-450
susanne.mittnacht@idar-oberstein.de
Schmidt, Andreas Telefon / 06781 64-160
Fax / 06781 64-450
andreas.schmidt@idar-oberstein.de
Weber-Schüßler, Anastasia Telefon / 06781 64-160
Fax / 06781 64-450
a.weber-schuessler@idar-oberstein.de
Zillig, Monique Telefon / 06781 64-160
Fax / 06781 64-450
monique.zillig@idar-oberstein.de