Anmeldung Kfz
Leistungsbeschreibung
Reservierung Wunschkennzeichen:
https://kfzonline.ewois.de/kfzonline.public/start.html?oe=00.00.07.134100
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neuzulassungen:
- EWG-/ COC Papier
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung (= EVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat oder IBAN des Steuerzahlers
Halterwechsel innerhalb des Kreises, Umschreibung von außerhalb oder Wiederzulassung:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (nicht bei Wiederzulassung auf gleichen Halter & gleiches Kennzeichen)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung (= EVB-Nummer)
- ggfls. Kennzeichenschilder
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat oder IBAN des Steuerzahlers
bei Zulassung auf Firmen:
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre)
bei Vereinen:
- zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
bei Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR):
- Gesellschaftsvertrag
- Gewerbeanmeldung
- Einverständniserklärung aller Gesellschafter, auf welchen Gesellschafter das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Ausweise aller Gesellschafter (gut lesbare Kopien sind ausreichend)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
Hinweise zur Kfz-Zulassung:
Sie können ein Fahrzeug nur neu zulassen oder ummelden, wenn Sie
- keine Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer sowie
- keine Rückstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen bei der Zulassungsbehörde haben und
- ein SEPA-Lastschriftmandat als Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilen.
Aufgrund der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung sind bei jeder Zulassung seit 01.02.2014 die SEPA-Mandate vorzulegen. Vor allem ist es wichtig bei Bevollmächtigung zur Zulassung, dass die SEPA-Mandate mit Unterschrift des Fahrzeughalters und des Zahlers der Steuern versehen sein müssen.
Die SEPA-Mandate ersetzen die bisherige Einzugsermächtigung für das Finanzamt.
Sie können Ihr Fahrzeug auch Online zulassen oder außer Betrieb setzen.
Das Onlineportal erreichen Sie hier https://kfzonline.ekom21.de/kfzonline.public/start.html?oe=00.00.07.134100
Anträge / Formulare
- Erklärung Empfangsbevollmächtigung (SVIO)
- SEPA-Mandat (SVIO)
- Vollmacht zur Fahrzeugzulassung (SVIO)
- Zulassung auf minderjährigen Halter (SVIO)
- Zusatzvollmacht Zulassung GbR (SVIO)
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