Das Dienstleistungsportal Ihrer Verwaltung

Um an die gewünschte Information zu gelangen, können Sie die Baumstruktur in der rechten Spalte verwenden.

Großraum- und Schwertransport Erlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.

Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn

  • die Ladung oder 
  • die Abmessungen, 
  • die Achslast oder 
  • das Gesamtgewicht 

 

die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen.

 

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus.
  • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
  • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich.

 

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „VEMAGS“ ein.
  • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
  • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

 

Welche Gebühren fallen an?

Kostenart: variabel 

 

Bezeichnung der Kosten: Gebühr 

 

Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.

Anträge / Formulare

Formulare  vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
  • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Welche Fristen muss ich beachten?

 

Antragsfrist: 2 Wochen

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten"

Der schriftliche Antrag sollte beinhalten:

  • Geltungszeitraum
  • genaue Wegstrecke
  • Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
  • Anschrift des Antragstellers
  • schriftlicher Haftungsausschluss
  • Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht

 

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Mitarbeiter

Name Kontakt
Lauer, Petra Telefon / 06781 64-322
Fax / 06781 64-446
petra.lauer@idar-oberstein.de