Grabungsgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Das Aufgraben einer Straße, beispielsweise zum Verlegen, Reparieren oder Austausch von Versorgungs - oder Kommunikationsleitungen muß vom zuständigen Straßenbaulastträger genehmigt werden.
Dies ist je nach Klassifizierung der Straße
- der Bund
- das Land
- der Kreis
- die Stadt oder Gemeinde
An wen muss ich mich wenden?
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-Oberstein
Mitarbeiter
Name | Kontakt |
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Schuch, Christian | Telefon / 06781 64-679 Fax / 06781 64-448 |
Stuber, Torsten | Telefon / 06781 64-671 Fax / 06781 64-448 torsten.stuber@idar-oberstein.de |
Witte, Anke | Telefon / 06781 64-675 Fax / 06781 64-448 anke.witte@idar-oberstein.de |
Abteilungen
Name |
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Tiefbauamt |