Gewerbeobjekte privat: Vermittlung - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wer den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
Abteilungen
Name |
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Ordnungsamt |
Sicherheit und Ordnung |