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Gemeindliche Abgaben - Fälligkeiten
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Die Fälligkeiten für die Zahlung gemeindlicher Abgaben kann von Kommune zu Kommune variieren. Jede Kommune kann in eigener Verantwortung die Fälligkeitstermine per Satzung festlegen.
Einige Kommunen erlauben abweichend von der ansonsten üblichen quartalsweisen Zahlung auch die Zahlung in einer Fälligkeit.
Anträge / Formulare
Mitarbeiter
Name | Kontakt |
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Decker, Antje | Telefon / 06781 64-232 Fax / 06781 64-451 antje.decker@idar-oberstein.de |
Klatt, Joschua | Telefon / 06781 64-230 Fax / 06781 64-451 joschua.klatt@idar-oberstein.de |
Abteilungen
Name |
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Stadtkämmerei |
Steuern |