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Gemeindliche Abgaben - Fälligkeiten

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Die Fälligkeiten für die Zahlung gemeindlicher Abgaben kann von Kommune zu Kommune variieren. Jede Kommune kann in eigener Verantwortung die Fälligkeitstermine per Satzung festlegen.


Einige Kommunen erlauben abweichend von der ansonsten üblichen quartalsweisen Zahlung auch die Zahlung in einer Fälligkeit.

Anträge / Formulare

Steuererleichterung aufgrund Corona-Virus (SVIO)

Mitarbeiter

Name Kontakt
Decker, Antje Telefon / 06781 64-232
Fax / 06781 64-451
antje.decker@idar-oberstein.de
Klatt, Joschua Telefon / 06781 64-230
Fax / 06781 64-451
joschua.klatt@idar-oberstein.de