Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Leistungsbeschreibung
Maßnahmen zur Verhütung von Schäden, die einzelnen Personen oder der Allgemeinheit entstehen könnten, wenn nicht durch behördliches Handeln in den Geschehensablauf eingegriffen wird, werden mit dem Begriff „Gefahrenabwehr“ bezeichnet.
Die Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Polizei wird in Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nur tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten (als Unterfall der Gefahrenabwehr) obliegt der Polizei.
Die Kreisverwaltungen, kreisfeie Städte, verbandsfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und Verbandsgemeinden sind zuständige Sicherheitsbehörden für Aufgaben der Gefahrenabwehr, soweit keine besonderen Zuständigkeitsregelungen getroffen worden sind.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-Oberstein
Mitarbeiter
Name | Kontakt |
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Abrossinow, Julia | Telefon / 06781 64-323 Fax / 06781 64-446 julia.abrossinow@idar-oberstein.de |
Faude, Danielle | Telefon / 06781 64-358 Fax / 06781 64-446 danielle.faude@idar-oberstein.de |
Michel, Alexander | Telefon / 06781 64-321 Fax / 06781 64-446 alexander.michel@idar-oberstein.de |
Abteilungen
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