Alters- und Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:
- zum 60-jährigen Ehejubiläum,
- zum 65-jährigen Ehejubiläum,
- zum 70-jährigen Ehejubiläum,
- und zum 75-jährigen Ehejubiläum
- sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres
durch ein Glückwunschschreiben.
Mitarbeiter
Name | Kontakt |
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Hartmann, Gabriele | Telefon / 06781 64-105 Fax / 06781 64-555 gabriele.hartmann@idar-oberstein.de |
Abteilungen
Name |
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Dezernat I |