Standesamt Idar-Oberstein
55743 Idar-Oberstein
Georg-Maus-Straße 2
Telefon: 06781/ 64 355
Telefax: 06781/ 64 354
E-Mail: standesamt@idar-oberstein.de
Weitere Kontaktdaten entnehmen Sie dem Bürgerinformationssystem.
Anmeldung zur Eheschließung
Für die Eheschließung ist eine förmliche Anmeldung notwendig. Sie wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Idar-Oberstein wohnen und trotzdem gern in Idar-Oberstein heiraten wollen, melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen Sie dort mit, dass Sie in Idar-Oberstein heiraten möchten. Das Wohnsitzstandesbeamt ermächtigt dann das Standesamt Idar-Oberstein, die Eheschließung vorzunehmen.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird neben Ihrem Personenstand geprüft, ob Ihrem Heiratswunsch Ehehindernisse entgegenstehen. Dazu müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden (s. Unterlagen zur Anmeldung der Ehreschließung). Die Anmeldung der Ehreschließung ist 6 Monate gültig, d. h. dass Sie nur innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung heiraten können. Für "besondere Eheschließungstermine" melden Sie sich bitte frühzeitig an - allerdings ist es auch immer möglich, einen kurzfristigen Termin zu vereinbaren.
Unverbindlich können wir Ihren Wunschtermin schon vor der Anmeldung zur Eheschließung reservieren. Eine verbindliche Terminbestätigung erhalten Sie jedoch erst, wenn die Anmeldung zur Eheschließung vorliegt und geprüft ist.
Trautermine in unseren "besonderen Trausälen"
Freitag | 28.04.2023 |
Samstag | 06.05.2023 |
Freitag | 17.05.2023 |
Freitag | 09.06.2023 |
Freitag | 07.07.2023 |
Samstag | 15.07.2023 |
Freitag | 28.07.2023 |
Freitag | 04.08.2023 |
Freitag | 01.09.2023 |
Samstag | 09.09.2023 |
Freitag | 29.09.2023 |
Samstag | 14.10.2023 |
Freitag | 17.03.2023 |
Samstag | 25.03.2023 |
Freitag | 14.04.2023 |
Samstag | 22.04.2023 |
Freitag | 12.05.2023 |
Samstag | 17.06.2023 |
Freitag | 23.06.2023 |
Freitag | 21.07.2023 |
Fteitag | 12.08.2023 |
Samstag | 18.08.2023 |
Freitag | 15.09.2023 |
Freitag | 20.10.2023 |
Trauungen im Gebäude der Stadtverwaltung
An den oben nicht aufgeführten Freitagen finden Trauungen im Trausaal Georg-Maus-Str. 2 statt.
Unverbindlich können wir Ihren Wunschtermin auch schon vor der Anmeldung der Ehe reservieren. Eine verbindliche Terminbestätigung erhalten Sie jedoch erst, wenn die Anmeldung der Eheschließung vorliegt und geprüft ist.
Trauung im Trausaal
Die Hochzeit findet im modernen Trausaal der Stadtverwaltung (Georg-Maus-Straße 2) statt, in dem 20 Personen Platz haben. Im Gebäude steht Ihnen ein Personenaufzug zur Verfügung.
Zu den allgemeinen Gebühren entstehen hier Kosten von 51 € während der allgemeinen Öffnungszeiten, von 110 € freitags ab 12.00 Uhr und von 127 € samstags.
Trauung im Schloss Oberstein
Auch bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Ehe auf „Schloss Oberstein“ zu schließen. Im Obergeschoss des Schlosses haben Sie schöne Ausblicke auf den Stadtteil Oberstein. Hier können insgesamt 24 Personen an der Trauung teilnehmen.
Im Anschluss an Ihre Trauung haben Sie die Möglichkeit auf Ihre Trauung anzustoßen oder Sie können Ihre Hochzeitsfeier auf dem Schloss auszurichten. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, wenn Sie eine Feier dort planen. Die Möglichkeit einen Sektumtrunk für Ihre Gäste zu organisieren, haben Sie immer. Die Räumlichkeiten für eine Feier auf dem Schloss können Sie beim Burgenverein anmieten.
Zu den allgemeinen Gebühren entstehen zusätzliche Kosten für die Schloss-Trauung von 177 € während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. von 241 € außerhalb der Öffnungszeiten (freitags ab 12. 00 Uhr und samstags).
Trauung im Deutschen Edelsteinmuseum
Im Gewölbekeller des Deutschen Edelsteinmuseums im Stadtteil Idar, das sich ein einer stilvoll restaurierten Gründerzeitvilla befindet, können Sie zwischen funkelnden und glitzernden Edelsteinen sowie kunstvoll gearbeiteten Gravuren und Skulpturen die Ehe schließen. Im Gewölbekeller finden regelmäßig Sonderausstellungen zu Spezialthemen aus dem Edelsteinbereich statt. Im Gewölbekeller finden 18 Personen Platz. Um in den Gewölbekeller zu gelangen, steht bei Bedarf auch ein Treppenlift zur Verfügung. Für die Nutzung dieses besonderen Trauraumes entstehen zusätzliche Kosten von 114 € während der allgemeinen Öffnungszeiten und von 139 € freitags ab 12.00 Uhr und samstags.
Anforderung von Personenstandsurkunden
Wenn Sie Personenstandsurkunden beim Standesamt Idar-Oberstein anfordern möchten, ist dies ganz einfach per Mail (urkundenanforderung@idar-oberstein.de), telefonisch (06781/64355) oder auch schriftlich möglich. Die Person, für die die Urkunde ausgestellt wird, muss ihre Identität nachweisen. Außerdem sind die Urkunden gebührenpflichtig (13 €). Bitte kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Detaillierte Informationen zur Urkundenanforderung finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung
Im Folgenden sind die vorzulegenden Unterlagen aufgeführt.
Wenn beide Verlobte
- deutsche Staatsangehörige,
- ledig und
- in Idar-Oberstein geboren sind sowie ihren
- Hauptwohnsitz in Idar-Oberstein haben
sind neben dem Personalausweis oder Reisepass keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Falls Sie geschieden oder verwitwet sind benötigen Sie zusätzlich einen
- Eheregisterauszug mit Auflösungsvermerk und Hinweisen
Falls Sie nicht in Idar-Oberstein gemeldet sind:
- erweiterte Meldebescheinigung
Falls Sie gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunden der Kinder
Die vorzulegenden Urkunden dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Urkunden, die im Standesamt Idar-Oberstein geführt werden, müssen nicht mitgebracht werden.
In Fällen mit Auslandsbeteiligung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Heiraten im Ausland
Im Ausland geschlossene Ehen werden in der Regel anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form vor den dort zuständigen Stellen durchgeführt wurde.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen Sie für die Eheschließung im Ausland benötigen. Auskunft können Ihnen die Deutschen Botschaften bzw. Konsulate im Ausland sowie die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik Deutschland geben. Informationen erhalten Sie auch auf der jeweiligen Homepage der Deutschen Botschaft.
Von einigen Staaten wird für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis gefordert. Dieses Ehefähigkeitszeugnis beantragen Sie bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes. Bitte erkundigen Sie sich, welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind.
Namensführung in der Ehe
Die Ehegatten sollen bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Die Ehenamensbestimmung muss nicht bei der Eheschließung erfolgen. Sie kann unterbleiben oder ohne Frist später von beiden Ehegatten erklärt werden, ist aber unwiderruflich. Zum Ehename kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau oder der von einem der Ehegatten geführten Familiennamen bestimmt werden. Einer der Ehegatten kann einen Doppelnamen führen. Den von den Ehegatten gemeinsam bestimmten Namen erhalten auch in der Ehe geborene Kinder.
Wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen möchten, behält jeder der Ehegatten den Namen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung führt.
Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.