Bebauungsplan
Leistungsbeschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-Oberstein
Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan können auf dem städtischen GIS-Portal eingesehen und heruntergeladen werden. Das Portal ist aufrufbar unter
https://gis-extern.idar-oberstein.de/
https://gis-extern.idar-oberstein.de/
Eine Anleitung und auch eine Sofort-Hilfe für Bebauungspläne stehen Ihnen hier zum Download bereit:
Veröffentlichung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Mi-5
Bebauungsplan Na-7 "Auf'm Sulg" - 1. Änderung
Bebauungsplan I-39 "Auf dem Steinkäulchen" - 1. Änderung
Bebauungsplan Gö-19 "Teilbereich Idarer Straße" - 1. Änderung
Bebauungsplan Gö-20 "Mitte Idarer Straße"
Bebauungsplan We-18 "Weidenberg"
- Planurkunde
- Textfestsetzungen - Satzung
- Begründung mit Umweltbericht
- Zusammenfassende Erklärung gem. § 10a BauGB
Bebauungsplan We-25 "Auf der Mühlenwies"
Bebauungsplan T-1 "Am Breiteweg" - 3. Änderung
Mitarbeiter
Name | Kontakt |
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Keller, Kevin | Telefon / 06781 64-641 Fax / 06781 64-448 kevin.keller@idar-oberstein.de |
Welle, Alexander | Telefon / 06781 64-643 Fax / 06781 64-448 alexander.welle@idar-oberstein.de |
Abteilungen
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