Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reisebedingungen für die Vermittlung und Veranstaltung von Reisen (ARB)

1. Abschluss des Reisevertrages – Reisevermittlerverträge

1.1 Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen(Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden.

Bei Vertragsschluss oder unverzüglich nach Vertragsschlusshändigen wir dem Reisenden die vollständige Reisebestätigungaus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sichum eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vorReisebeginn handelt. (vgl. auch Ziff. 1.3).

1.2 Sämtliche Abreden und Nebenabreden sollen schriftlicherfasst werden. Vereinbarte Sonderwünsche sind in die Reiseanmeldungund Reisebestätigung aufzunehmen.

1.3 An seine Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochengebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt.

Kurzfristige Buchungen weniger als sieben Werktagevor Reisebeginn führen durch die sofortige Vereinbarung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.

1.4 Telefonisch nehmen wir entsprechend unserem ausdrücklichenHinweis nur verbindliche Reservierungen vor, auf die hinder Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung, die derReisende unverzüglich unterschrieben an uns zurückzuleitenhat, und unsere Reisebestätigung abgeschlossen wird. Sendetder Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalbeiner Frist von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldungzurück, so können wir von der Reservierung Abstand nehmen,sofern es der Reisende nach Aufforderung wiederum unterlässt,die Reiseanmeldung unterschrieben an uns weiterzuleiten.

Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabredebleiben hiervon unberührt. Für Buchungenmittels Internet und ähnliche neue Medien gilt das unter 1.4Geregelte entsprechend.

1.5 Weicht unsere Reisebestätigung von der Reiseanmeldungdes Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuerVertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und dender Reisende durch Rücksendung der Reiseanmeldung innerhalbdieser Frist annehmen kann.

1.6 Ausdrücklich im Prospekt, Reisebestätigung und Rechnungetc. als vermittelt beschriebene und durch Dritte ausgeführteLeistungen unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Im Fallder Reisevermittlung ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweitnicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oderunsere Hauptpfl ichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffensind oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir hafteninsofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch fürdie vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Fürden Vertragsabschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1sinngemäß.

2. Anzahlung/ Zahlung des Restbetrages

2.1 Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises,höchstens 260,00 € pro Person, Zug um Zug gegenAushändigung des Sicherungsscheines im Sinn des § 651 kAbs. 3 BGB zu zahlen.

2.2 Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn auf AnforderungZug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagenund des Sicherungsscheines im Sinne des § 651k BGB zu zahlen.

2.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginnverpfl ichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung desgesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigenReiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne des§ 651 k BGB.

2.4 Die Verpfl ichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheinesbesteht nicht, wenn der Reiseveranstalter nur gelegentlichund ausserhalb seiner gewerblichen Tätigkeit Reisenveranstaltet, die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keineÜbernachtung einschließt und der Reisepreis 76,69 € nichtübersteigt und der Reiseveranstalter eine juristische Persondes öffentlichen Rechts ist. Der volle Reisepreis kann in diesenFällen auch ohne Sicherungsschein verlangt werden.

3. Unsere Leistungen

3.1 Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichenLeistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowieden Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung undder Reisebestätigung.

3.2 Hinsichtlich der Abreden/Nebenabreden und der vereinbartenSonderwünsche wird auf Ziff. 1.2 Bezug genommen.

3.3 Der Prospekt/Katalog ist für uns grundsätzlich bindend. Wirbehalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschlusseine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die derReisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungsänderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungenvon dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschlussnotwendig werden und vom Reiseveranstalternicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nurgestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nichterheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reisenicht beeinträchtigen.

4.2 Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistunghat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nachKenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären. Gegebenenfallswird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung odereinen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.3 Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistungkann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oderstatt dessen die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen,wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohneMehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt des Reisenden, Umbuchungen

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Es entstehenje nach Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung folgendeRücktrittsgebühren in % des Reisepreises:Mindestens: 25 €; bis 31. Tag vor Anreise: 10% des Reisepreises;bis 22. Tag vor Anreise: 20% des Reisepreises; bis 14. Tag vor Anreise:40% des Reisepreises; bis 7. Tag vor Anreise: 50% des Reisepreises;danach und bei Nichtanreise 80% des Reisepreises.

5.2 Umbuchungen sind bis zum 22. Tag vor Reisebeginn gegenZahlung einer Bearbeitungsgebühr von 8,00 € pro Person möglich.

Spätere Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgenderNeuanmeldung.

6. Rücktritt und Kündigung durch den ReiseveranstalterDer Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen,wenn der Reisende trotz Abmahnung und der Androhung derfristlosen Kündigung erheblich weiter stört, so dass seine weitereTeilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmernicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisendesich nicht an sachlich begründete erhebliche Hinweise hält, derenBeachtung für die Durchführung der Reise erforderlich ist. DemReiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis grundsätzlichweiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteileaus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en)ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters im übrigenbleiben unberührt.

7. Mindestteilnehmerzahl

7.1 Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklichauf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kannder Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahlnicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.

7.2 Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nachZiff. 7.1 unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahlspätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehenlassen.

7.3 Der Reisende kann die Teilnahme an einer gleichwertigenanderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist,eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinemAngebot anzubieten.

7.4 Der Reisende hat dem Reiseveranstalter sein Recht nachZiffer 7.3 unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstaltersgegenüber geltend zu machen.

7.5 Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziff. 7.3 Gebrauch,so ist der von dem Reisenden gezahlte Betrag unverzüglichzurückzuerstatten.

8. Kündigung infolge höherer Gewalt (vgl. § 651 j BGB)

8.1 Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicherArt durch nichtvorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen,Epidemien, hoheitliche Anordnung, Naturkatastrophen, Havarien,Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälleberechtigen beide Teile allein nach Massgabe dieser Vorschriftzur Kündigung.

8.2 Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachteoder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

8.3 Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderungverpfl ichtet, falls der Vertrag die Beförderung mitumfasst.

In jedem Fall hat der Reiseveranstalter die zur Durchführung derVertragsaufhebung erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

8.4 Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertragmit umfasst ist, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigenMehrkosten hat der Reisende zu tragen.

9. Gewährleistung und Abhilfe (vgl. §§ 651 c bis f BGB)

9.1 Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann derReisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigenAufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in derBeseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

9.2 Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises verlangen,wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter,oder falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, beim Reiseveranstalterdirekt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten dieMängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbarmachen. Die Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus denReiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige,so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung desReisepreises zu.

9.3 Ist die Reise mangelhaft und leistet der Veranstalter nichtinnerhalb der von dem Reisenden bestimmten angemessenenFrist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffenund den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. EinerFristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter dieAbhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisendendie sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.

9.4 Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt,so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.

Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertragkündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfeunmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigungdurch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolgeeines Mangels aus wichtigem und für den Reiseveranstalter erkennbarenGrund nicht zuzumuten ist.

9.5 Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter fürerbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringendeReiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechtigungsind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowieder Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbartenReiseleistungen maßgeblich (vgl. § 471 BGB). Das gilt nicht,sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungenfür den Reisenden kein Interesse haben. Der Reiseveranstalterhat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge derVertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderungvom Reisevertrag umfasst, so hat der Reiseveranstalter auch fürdiese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.

9.6 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder derKündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen,es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den derReiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

10. Mitwirkungspfl ichtDer Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungenim Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Die Ziff. 6. und 9. sind zu beachten.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nichtKörperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,11.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 11.1.2.

wenn der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehendenSchaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgersverantwortlich ist.

11.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringendeReiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesenberuhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruchauf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungenoder Beschränkungen geltend gemacht werden kann,so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisendenauf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichenBestimmungen berufen.

11.3. Bei ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungenist Ziff. 1.6. dieser Bedingung zu beachten.

11.4. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprücheaus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatzoder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter beiSachschäden bis € 4.100,00. Übersteigt der dreifache Reisepreisdiese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf dieHöhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummengelten jeweils je Reisenden und Reise.

11.5. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitätenmuss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen undFahrräder sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden. FürUnfälle, die bei Sport und Freizeitaktivitäten auftreten, haftenwir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Insbesondere bei Radwanderreisenist der Reisende für die Einhaltung der Bestimmungender Straßenverkehrsordnung und für alle Schäden, dieer sich oder anderen zufügt, selbst verantwortlich. Wir haftenferner nicht für den Zustand der Wander- und Radwanderwegeund Wegemarkierungen. Wir haben hierauf keinen Einfl ussund die Überwachung gehört nicht zu unseren vertraglichenPfl ichten.

11.6. Dem Reisenden wird im Hinblick auf die Haftungsregelungin Ziff. 11. der Abschluss einer Reiseunfall-, einer Reisegepäck-sowie einer Reiseausfallversicherung (siehe Ziff. 6)empfohlen.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicherUnmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglichvorgesehener Beendigung der Reise gegenüber demReiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Fristkönnen Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn derReisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nichteinhalten konnte.

12.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziff. 9.1. verjährenin sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

12.3. Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem ReiseendeAnsprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist dieVerjährung solange gehemmt, bis der Reiseveranstalter dieAnsprüche schriftlich zurückweist.

13. Gerichtsstand

13.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitzverklagen.

13.2. Für Klagen gegen den Reisenden ist sein Wohnsitz maßgeblich,sofern es sich nicht um Vollkaufl eute oder Personenhandelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsortnach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder derenWohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebungnicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstaltersmaßgeblich.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nichtdie Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen. Das gleichegilt auch für die vorliegenden Reisebedingungen. Diese Bestimmungengelten bei Veranstaltungs- und Vermittlungsleistungender Naheland-Touristik GmbH, Ihrer Tourismusstellenvor Ort und Partner.

 

Veranstalter:Stadt Idar-Oberstein, Hauptstraße 419, 55743 Idar-Oberstein

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Internetshops

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Tourist Information Idar-Oberstein  und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

(1)       Die Angebote im Internet stellen ein verbindliches Angebot an Sie dar, Waren zu kaufen.

(2)       Nach Eingabe Ihrer Daten und mit dem Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ nehmen Sie dieses Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags an. Sie können den Kaufvertrag auch telefonisch schließen.

§ 3 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen.

 Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich (Kundenlogin) zugreifen.

§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis

Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

§ 5 Rückgaberecht

Verbrauchern räumen wir beim Kauf von Versandwaren anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht ein. Einzelheiten zum Rückgaberecht entnehmen Sie bitte der Rückgabebelehrung.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 7 Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.