Jugendliche sollen vor Suchtgefahren geschützt werden

Der Kommunalpräventive Beirat der Stadt Idar-Oberstein hat sich in seiner jüngsten Sitzung erneut mit dem Problem des Alkohol- und Tabakmissbrauchs von Jugendlichen beschäftigt. Mit einem Schreiben an Gastronomen und Gewerbetreibende möchte Beigeordneter Friedrich Marx diese für die Thematik sensibilisieren.

Der Alkohol- und Tabakmissbrauch von Jugendlichen stellt zunehmend eine gesellschaftliche Herausforderung dar. So trinkt etwa ein Drittel aller 12- bis 15-jährigen Jugendlichen mindestens einmal pro Monat Alkohol. Schätzungsweise 160.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre betreiben einen Alkoholmissbrauch oder sind alkoholabhängig. Entscheidend ist dabei das Einstiegsalter: Je früher Kinder zu trinken beginnen, desto größer ist die Gefahr, dass sie Schaden nehmen oder abhängig werden. Alkohol schädigt Kinder und Jugendliche deutlich stärker als Erwachsene.

Um dieser Herausforderung nachhaltig zu begegnen, hat der Beirat bereits in der Vergangenheit zahlreiche Aktionen und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Dies soll auch weiterhin fortgeführt werden, um bei den Jugendlichen das Problembewusstsein bezüglich der Gefahren durch Alkohol- und Tabakmissbrauch zu schaffen und zu verstärken. Gemeinsam mit Schulen und der Polizei klärt das Stadtjugendamt die jungen Erwachsenen über die Suchtgefahren und -folgen auf und bietet alternative Möglichkeiten der Freizeitgestaltung an. Die Anstrengungen zeigen bereits deutliche Erfolge, eine nachhaltige Wirkung kann jedoch nur erreicht werden, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten.

Als eine weitere Maßnahme hat sich Beigeordneter Marx nunmehr mit einem Schreiben an alle Gastwirte und Verkaufsstellen für alkoholische Getränke in Idar-Oberstein gewandt. Darin betont Marx die besondere Verantwortung der Gastronomen und Gewerbetreibenden: „Sie müssen vor Ort dafür Sorge tragen, dass Alkohol und Tabak nicht in falsche Hände gelangen.“ Dazu verweist der Dezernent des Ordnungsamtes auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, das für die Abgabe von Alkohol und Tabak klare Altersgrenzen vorschreibt. „Im Zweifelsfall müssen Gewerbetreibende das Alter der Kunden überprüfen“, unterstreicht Marx, der auch darauf hinweist, dass die Einhaltung dieser Bestimmungen nicht nur im Interesse der Jugendlichen geboten ist, sondern auch im eigenen Interesse der Gewerbetreibenden. Denn bei Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen drohen Bußgelder. „Wir setzen auch in Zukunft auf eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Gastronomie zum Schutz unserer Jugend vor den Suchtgefahren durch Alkohol- und Tabakmissbrauch“, so der Beigeordnete.